Es gibt zwei Wege, die zu einem Schulbesuch bei uns an der Schule führen können:
1. Nach Erhalt der Anmeldekarte für die Grundschule nehmen Sie den dortigen Termin wahr und beantragen dort die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Die Grundschule leitet darauf hin das Verfahren zur Feststellung ein. Es ist sinnvoll, zu diesem Gespräch vorhandene Unterlagen mitzubringen.
2 . Der schnellere Weg ist die Vorstellung Ihres Kindes bei uns in der Schule. Dann können erste Daten und Fakten aufgenommen werden und Sie erhalten einen ersten Eindruck der Schule. Das Verfahren wird dann von uns eingeleitet und nimmt von Anfang an einen richtigen Weg. Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs heißt nichts anderes, als dass ihr Kind mit seinen Möglichkeiten aber auch Grenzen eingehend pädagogisch untersucht wird. Dazu gehören Beobachtungen im Kindergarten, Entwicklungstests, eventuell Intelligenztests und viele eingehende Gespräche mit allen Menschen, die bislang mit Ihrem Kind vertraut waren. Eltern sind immer die ersten Experten, wenn es um ihr eigenes Kind geht, deswegen sind die Elterngespräche immer von besonderer Bedeutung. Für Sie sollte das Verfahren möglichst transparent und offen verlaufen. Wir informieren Sie deswegen immer im Vorfeld über anstehende Besuche. Wünschenswert ist auch Ihre Einwilligung in die Einsichtnahme vorhandener ärztlicher Berichte. Zusätzlich zu diesen Berichten fertigt das Gesundheitsamt eine schulärztliche Stellungnahme zur bevorstehenden Einschulung.
Bitte stimmen Sie einen Termin zur Vorstellung mit dem Sekretariat ab, damit auch ausreichend Zeit zur Verfügung steht.
Eine herzliche Einladung zur Hospitation im Unterrichtsbetrieb sei an dieser Stelle natürlich nicht unerwähnt!
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